1.] Todesfall ... die ersten Wege[www.derkleinegarten.de]
Navigation: [HOME]  ->  [Inhalt]  ->  [Übersicht]   [Seite 1] ->  Seite 1

vergrößern:  Todesfall ... was tun: Checkliste
[mehr infos & bilder] [<< zurück] [vor >>]
1.] Todesfall ... die ersten Wege
 ■ 1.] Der erste Amtshandlung nach dem Tode eines Menschen ist die Feststellung des Todes durch einen berechtigten Arzt. Dieser stellt den Todesschein aus.

■ 2.] Der nächste Schritt für den Hinterbliebenen ist die Prüfung der letzten Verfügungen des Verstorbenen [etwa zur Bestattungsart] und die Sicherung seiner Wertsachen und Papiere.
[Ausweis, Testament, Versicherungs- und Bankunterlagen]

■ Eine der ersten Aufgaben ist auch die Information der nahen Angehörigen. Oft finden sich in der Hinterlassenschaft auch Adresslisten oder Telefonnummern, die bald benötigt werden. Ist vor dem Gang zum Bestatter noch etwas Zeit, dann stelle eine Liste all der Angehörigen, Freunde und Bekannten zusammen, die informiert werden müssen.








Erdbestattung Erdgrab Bild Grabhügel Nach der Beerdigung 2.] Wahl der Bestattungsform: Erdbestattung
■ Wer die Bestattung eines Angehörigen organisieren muss, der steht am Anfang oft vor der Frage der Bestattungsart. Alte Tradition hat bei uns in Mitteleuropa die Erdbestattung. Für die Trauerbewältigung ist diese Form der menschlichen Bestattung wohl am besten geeignet.
Grabformen


Feuerbestattung Modernes Krematorium 2.] Wahl der Bestattungsform: Feuerbestattung
■ Neben der Erdbestattung ist bei uns auch die Feuerbestattung üblich. Bekannt sind weitehin die Seebestattung oder die neuartige Baumbestattung. Dies sind ebenfalls Feuerbestattungen, bei denen die Aschereste auf andere, entsprechende Weise beigesetzt werden.
Grabformen

■ Bei der Feuerbestattung wird zuvor oft eine Feier am Sarg gewünscht. Die Urne kann dann zu einem späteren Zeitpunkt im Kreise der engeren Angehörigen auf dem Friedhof beigesetzt.


Todesfall ... was tun: Checkliste 3.] Gang zum örtlichen Bestatter.
■ Der Bestatter benötigt [in Deutschland] folgende Unterlagen: Totenschein, Familienbuch, Rentenbescheid [Rentennummer], Personalausweis, Krankenversicherungskarte, Verwitwete benötigen die Sterbeurkunde des verstorbenen Partner, die Anschriften der Kinder werden benötigt.

■ Sind Unterlagen nicht vorhanden, können diese natürlich nachgereicht werden. Wichtig ist der zügige Gang zum Bestatter [oder Friedhof] da dort rechtzeitig mögliche Termine abgestimmt werden müssen.

■ In der Regel erhält der Bestatter mit dem Totenschein beim zuständigen Standesamt die Sterbeurkunden. Der Bestatter meldet auch die Veränderungen der Rente, der Krankenkasse, Rundfunkgebühren usw. und er erledigt den ersten Papierkrieg für das Erbschaftsgericht.